Die Führerscheinklassen

Klasse A

AM

Alter: 16

 

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkraftrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg


Bemerkung
Die alte Klasse "M" wurde in "AM" umbenannt.
Die alte Klasse "S" wurde in "AM" integriert.

A1

Alter: 16

 

Krafträder

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW


Bemerkung
Keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr für Fahrer unter 18 Jahren.
Einschluss: AM

 

A2

Alter: 18

 

Krafträder

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung

Die alte Klasse "A beschränkt" wurde in "A2" umbenannt.
Keine Theorieprüfung beim direkten Aufstieg von "A1" auf "A2" (mind. zweijähriger Vorbesitz "A1") erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Einschluss: AM, A1

 

A

Alter: 20, 21 oder 24*

 

Krafträder

  • Hubraum über 50cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW


Bemerkung
Keine Theorieprüfung beim direkten Aufstieg von "A2" auf "A" (mind. zweijähriger Vorbesitz "A2") erforderlich - praktische Prüfung muss sein (auch für Aufsteiger aus "A2")!

*) Mindestalter: 20 bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21, wenn nur "Trikes" gefahren werden, 24 beim Direkterwerb.
Einschluss: AM, A1, A2

 

Klasse B

B

Alter: 17 oder 18*

 

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen

  • zG max. 3.500kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkung

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung.
Einschluss: AM, L

*) Mindestalter: Beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17) und 18 beim Direkterwerb.

 

B96

Alter: vgl. "B"

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG Fahrzeugkombination über 3.500kg, aber max. 4.250 kg

Bemerkung

Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse.
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt.
Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
Einschluss: vgl. "B"

 

BE

Alter: 17 oder 18*

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Bemerkung

Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Einschluss: AM, L

*) Mindestalter: Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17) und 18 beim Direkterwerb.

 

B196

Alter: 25

 

Zweirädrige Leichtkrafträder,  Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:

  • Motorleistung maximal 11 kW
  • Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg
  • Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

Bemerkung

Vorbesitz: Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer . Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Klasse C

C1

Alter: 18

 

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen

  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B

 

C1E

Alter: 18

 

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder sattelanhänger

  • zG Anhänger über 3.500 kg
  • zG der fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Bemerkung

Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung.

 

C

Alter: 18 oder 21*

 

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen

  • zG über 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B
Einschluss: C1

*) Mindestalter: 18 nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" 21 beim Direkterwerb.

 

CE

Alter: 18 oder 21*

 

Kraftzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger über 750kg

Bemerkung

Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei
Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

*) Mindestalter: 18 nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" 21 beim Direkterwerb.

 

Klasse D

D1

Alter: 18 oder 21*

 

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen

  • für mehr als 8 aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8 m
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B
*) Mindestalter: 18 für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" 21 beim Direkterwerb.

 

D1E

Alter: 18 oder 21*

 

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung

Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Der Anhänger darf auch zur Personenbeförderung genutzt werden. Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg" bei der Anhängerregelung.

*) Mindestalter: 18 für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" 21 beim Direkterwerb.

 

D

Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24*

 

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen

  • für mehr als 8 Personen außer dem fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B
Einschluss: D1

*) Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

 

DE

Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24*

 

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung

Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

*) Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

 

Klasse L & T

L

Alter: 16

 

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger

 

T

Alter: 16

 

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Bemerkung

Einschluss: L, AM